Factoring - So funktioniert's

 

Unter Factoring versteht man den Verkauf von Geldforderungen aus Waren- und Dienstleistungsgeschäften, vor deren Fälligkeit an eine Factoringbank.

 

Pro Factoring - So funktioniert's

Im allgemeinen sind am Factoring drei Parteien beteiligt: Der Factoringdienstleister (Factor), das Unternehmen (der Factoring-Kunde) und der belieferte Abnehmer (Debitor).

Nachdem der Factoringdienstleister die Bonität des Abnehmers (Debitor) überprüft und der Factoring-Kunde seine Abnehmer über die künftige Zusammenarbeit mit dem Factoringdienstleister informiert hat, finanziert der Factoringdienstleister kurzfristig den Umsatz seines Factoring-Kunden, innerhalb zuvor festgelegter Limite, indem er dessen Forderungen gegenüber dem Abnehmer laufend kauft und sofort Zahlungen leistet. Rechtlich ist Factoring als Kaufgeschäft einzuordnen. Im Gegensatz zum Bankkredit entsteht also zwischen dem Kunden und dem Factor kein Kreditverhältnis.

 

Vielmehr vollzieht sich beim Factoring ein Gläubigerwechsel.

 

Durch den Ankauf der Forderung wird der Factoringdienstleister der neue Forderungsinhaber und übernimmt gleichzeitig das volle Ausfallrisiko (Delkredere), durch Insolvenz und Konkurs, sowie das komplette Debitorenmanagement, d.h. die Führung der Debitorenkonten, die laufende Bonitätsprüfung, das Inkasso und das Mahnwesen.

 

Beim Factoring-Kunden scheidet die Forderung aus dem Vermögen und er haftet dem Factoringdienstleister lediglich für die Existenz der abgetretenen Forderungen. In dieser Bestandshaftung liegt für den Factoringdienstleister ein bedeutsames Risiko, das er stets erst nach ausführlicher Prüfung seines Kunden eingeht.

Fazit: Factoring dient der kurzfristigen Umsatzfinanzierung und dem hundert- prozentigen Schutz vor Forderungsausfällen. Zur Leistung gehören u.a. das Debitorenmanagement, die Bonitätsprüfung sowie das Inkasso und Mahn- wesen. Vorraussetzung für Factoring ist, dass der Factoring-Kunden alle seine Forderungen zum Kauf anbietet und zur Erfüllung an den Factoringdienstleister abtritt. Dieser verpflichtet sich im Gegenzug das Angebot anzunehmen und den vereinbarten Kaufpreis auf das Konto seines Factoring-Kunden zu zahlen. Dieser Wechsel zwischen Angebots und Ankaufspflicht charakterisiert Factoring als Kaufgeschäft.